Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Futterschüssel-Exclusiv

Stand: Februar 2020

Die folgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) gelten für Verträge zwischen der im Impressum angegebenen Firma „Futterschüssel-Exclusiv“, kurz FSE und ihren Kunden, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

1. Geltungsbereich

(1) Die folgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) gelten ausschließlich in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

(2) Abweichende Bedingungen des Kunden finden bei FSE keine Anerkennung, es sei denn, FSE hat den abweichenden Bedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(3) Vertragspartner für alle Bestellungen des Kunden ist die Firma Futterschüssel-Exclusiv (FSE), Inhaber Enrico Kröner, Neuer Weg 31 in 27798 Hude.

(4) Ansprechpartner bei Fragen, Anregungen oder Reklamationen sind schriftlich an die oben genannte Adresse oder per Email, telefonisch oder per Fax möglich. Die Kontakdaten findet der Kunde im Impressum auf unserer Homepage.

2. Warenangebot

FSE, Ihr Premium-Lieferservice für Natur-Tiernahrung, spezialisiert auf BARF-Frostfleisch und Kauartikel von Carnes Doggi, Naturprodukte von cdVet, Amberdog und vieles mehr. Der Essen-Bringdienst sowie Gegenstände des täglichen Bedarfs für Hunde und Katzen.

3. Vertragsschluss

a. Homepage

(1) Die Darstellung des Sortiments auf der Homepage ist nicht abschließend und stellt kein Angebot i.S.d. §§ 145 ff. BGB dar. Sie dient vielmehr einem Onlinekatalog. Diese Darstellung ist freibleibend und unverbindlich. FSE kann diese jederzeit ändern oder entfernen.

(2) Auf Grundlage der Homepage oder des Beratungsgespräches wird der Kunde aufgefordert, ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages abzugeben. Mit Absenden der Bestellung seitens des Kunden kommt noch kein Vertrag zustande. Das abgegebene Angebot des Kunden ist bindend.

(3) Die angebotenen Waren auf der Homepage gelten für Kunden innerhalb des entsprechenden Liefergebietes von FSE.

b. Bestellmöglichkeiten

Der Kunde, aus dem entsprechenden Liefergebiet, kann jederzeit per WhatsApp, Telegram, Email, Fax, oder telefonisch (bzw. telefonischen Rückruf) bestellen oder um ein persönliches Kundengespräch bitten. Erstbestellungen erfolgen grundsätzlich schriftlich.

c. Warenbestellung

(1) Der Kunde erhält nach seiner Bestellung eine Bestätigung des Empfangs der Bestellung per Email, WhatsApp oder Telegram (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar, vielmehr handelt es sich hierbei über eine Information an den Kunden, dass seine Bestellung bei FSE eingegangen ist.

(2) Mit der Bestellung akzeptiert der Kunde die vorliegenden AGB, die er auf der Homepage jederzeit nachlesen kann.

(3) Der Vertrag mit FSE kommt zustande, wenn FSE das Angebot des Kunden annimmt, indem FSE diese Annahme den Kunden in einer weiteren Email explizit als solche bestätigt (Annahmebestätigung). Diese Email kann durch Auslieferung der Ware ersetzt werden. Das gleiche gilt für WhatsApp oder Telegram.

(4) Der Verkauf der angebotenen Waren erfolgt nur an Personen im geschäftsfähigen Alter.

(5) FSE behält sich vor, eingehende Bestellungen (Bestellanfragen) aus wirtschaftlichen Gründen, auch ohne Begründung, abzulehnen.

(6) FSE liefert nicht ins Ausland. Das Liefergebiet ist der Homepage zu entnehmen. Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

(7) Der Hauptinhalt der Geschäftstätigkeit von FSE liegt im persönlichen Lieferservice und der persönlichen Beratung. Welche Gebiete im Einzelnen durch FSE beliefert werden, ergibt sich auf der entsprechenden Seite der Homepage. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine derartige Belieferung. Welche Gebiete beliefert werden, liegt im alleinigen Ermessen von FSE. Aus wirtschaftlichen Gründen kann FSE jederzeit diese Gebiete erweitern, ändern oder einstellen. Diese werden entsprechend frühzeitig auf der entsprechenden Seite der Homepage dargestellt. Ferner wird auf Abs. (5) verwiesen.

4. Lieferservice

(1) Der Hauptinhalt der Geschäftstätigkeit von FSE liegt im Lieferservice und der persönlichen Beratung. Ferner wird auf Punkt 2 verwiesen.

(2) Ist sich ein Kunde nicht sicher ob er zu dem Liefergebiet gehört, kann er Kontakt mit FSE aufnehmen und nachfragen.

(3) Der Vertrag wird durch FSE nach kaufmännischen Grundsätzen und ordnungsgemäßer Geschäftsausübung ausgeführt und findet seine Grenzen in etwaigen gesetzlichen Regelungen.

(4) Bestellschluß ist jeweils Dienstag für Lieferungen von Donnerstag bis darauffolgenden Mittwoch. Später eingehende Bestellungen, also ab Mittwoch, können leider erst für die darauffolgende Lieferwoche berücksichtigt werden.

(5) Der Kunde ist berechtigt für seine Anlieferung ein Zeitfenster vorzugeben. Ein Anspruch auf die Lieferung innerhalb dieses Zeitfensters besteht nicht. FSE ist jedoch versucht sich daran zu halten.

(6) FSE wird nach Bestelleingang den Kunden informieren und einen konkreten Liefertermin vereinbaren. Davon abweichend gilt ein generelles Zeitfenster von +/- 15 Minuten. Sollte FSE unerwartet davon abweichen müssen, wird der Kunde umgehend informiert!

(7) FSE wird die bestellte Ware an die vom Kunden angegebene Adresse ausliefern.

(8) Sollte ein Artikel nicht vorrätig sein, wird der Kunde umgehend informiert. Der Kunde entscheidet ob ihm dieser Artikel nachgeliefert wird oder er dieses Angebot nicht mehr annehmen möchte.

(9) Die Anlieferung der Ware erfolgt bis zur Wohnungstür, bzw. Gefriertruhe. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

(10) Am Wochenende (Samstag und Sonntag) und an Feiertagen erfolgen keine Auslieferungen. Es gilt immer die aktuelle Preisliste.

(11) Wird die Lieferung durch unvorhersehbare Hindernisse verzögert, wie durch höhere Gewalt, Arbeitskampf, Verkehrsstörungen oder Störungen beim Vorlieferanten, so verlängern sich die Lieferfristen angemessen. Bei Betriebsstörungen werden wir von unserer Lieferfrist befreit.

5. Selbstabholung

Eine Selbstabholung aus unserem Büro ist nach Terminvereinbarung möglich. Die Kosten sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen. Für eine Selbstabholung von BARF-Frostfleisch muss der Kunde die weitere Kühlmöglichkeit selbst beachten. Wir geben keine Kühlboxen mit!

6. Preise und Lieferkosten

(1) Es gelten die Preise und AGB zum Zeitpunkt der Bestellung durch den Kunden.

(2) Für ein persönliches Kundengespräch nach Punkt 3. b. und die daraus persönlich zugeschnittenen Angebote durch FSE gegenüber dem Kunden wird ein Entgelt erhoben. Die Preise richten sich nach der aktuell gültigen Preisliste und ist dort erklärt.

(3) Die Geltungsdauer der Aktionsangebote und Saisonartikel erfährt der Kunde auf der Homepage, wo sie explizit als solche dargestellt werden, ebenso wie im persönlichen Kundengespräch oder telefonisch. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht allerdings nicht.

(4) Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer (derzeit 7% oder 19%).

(5) Ein Mindestbestellwert besteht nicht. Jedoch wird bei dem in der aktuellen Preisliste genannten, unterschrittenen  Warenwert ein Mindermengenzuschlag verlangt. Die Höhe ergibt sich ebenfalls aus der aktuellen Preisliste.

(6) Für die Anlieferung gilt folgendes:

Für die Anlieferung wird eine Pauschale erhoben. Diese richtet sich nach der aktuellen Preisliste und ist dort erklärt. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der Pakete oder Größe und Gewicht der Sendung. Sollte aus technischen oder logistischen Gründen eine Lieferung in mehreren Etappen erfolgen, berechnet FSE die Anlieferungspauschale nur einmalig. Details sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen.

(7) Sollte ein Artikel nicht vorrätig sein und der Kunde hat sich für eine Nachlieferung nach Punkt 4 (8) entschieden, so entsteht kein Lieferkostenzuschlag (sogenannte kostenfreie Nachlieferung). Das gilt nur für die nachzuliefernde Ware.

7. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von FSE.

8. Zahlung, Fälligkeit, Verzug

(1) Soweit nichts anderes vereinbart, erfolgt die Bezahlung bei Lieferung. Kunden aus dem Liefergebiet können sich für Karten- oder Barzahlung entscheiden. Die Akzeptanz der einzelnen Karten sowie Gebühren sind in der aktuellen Preisliste erklärt. FSE steht es frei, weitere Zahldienste anzubieten.

(2) Eine Bezahlung durch das Zusenden von Bargeld oder Schecks ist leider nicht möglich. FSE schließt eine Haftung bei Verlust aus.

(3) FSE behält sich das Recht vor, im Einzelfall auch anderweitige Zahlungsarten zu akzeptieren. 2Hierfür bedarf es der Schriftform. 3Ferner wird auf Abs. (1) verwiesen.

(4) Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich FSE vor, Mahngebühren in Rechnung zu stellen.

(5) Die Autorisierung der Kartenzahlung erfolgt mittels Eingabe der Karten-PIN, bei einigen Kreditkartenanbietern auch per Unterschrift. Welches Verfahren bei Kreditkarten zur Anwendung kommt, liegt an der Vereinbarung zwischen Kunde und Kartenanbieter.

(6) Sollte es bei Zahlung per Unterschrift zu Rücklastschriften kommen, verpflichtet sich der Kunde, die Fremdgebühren und unseren Aufwand durch die Rücklastschrift zu begleichen. FSE beziffert seinen Aufwand pauschal mit 25,- €, zzgl. MwSt.  Die Forderung wird entweder getrennt in Rechnung gestellt oder wiederholt mit der ursprünglichen Forderung eingezogen. Ferner wird auf Abs. (4) verwiesen.

9. Gewährleistung und Haftung

(1) Die Verjährungsfrist für gesetzliche Gewährleistungsansprüche beträgt 2 Jahre.

(2) Für alle während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel der Kaufsache gelten nach Wahl des Kunden die gesetzlichen Ansprüche auf Nacherfüllung und Mängelbeseitigung sowie bei Vorliegen der besonderen gesetzlichen Voraussetzungen, die weitergehenden Ansprüche auf Minderung oder Rücktritt sowie Schadensersatz. FSE ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

(3) Das Recht auf Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig oder wenn insoweit von FSE schriftlich anerkannt. Das gleiche gilt für einen Anspruch auf Minderung.

(4) Sollte die gelieferte Ware offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, ist der Kunde verpflichtet, sich umgehend mit FSE in Verbindung zu setzen. Das gleiche gilt für entstandene Transportschäden.

(5) Transportschäden sind unmittelbar an den ausliefernden Fahrer von FSE zu reklamieren. Für alle während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel der Kaufsache wird auf Abs. (2) verwiesen.

(6) Beanstandungen hinsichtlich der gelieferten Menge sowie der gelieferten Arten und Sorten der gelieferten Ware sind genauso wie etwaige Transportschäden unverzüglich beim Empfang durch den Kunden geltend zu machen. Weitergehende Ansprüche sind diesbezüglich ausgeschlossen. Insbesondere ist verderbliche Ware mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum vom Umtausch ausgeschlossen.

(7) Mängel, die durch eine unsachgemäße Lagerung und Behandlung der Waren beim Kunden entstehen, gehen zu dessen Lasten.

(8) FSE haftet für eigenes Verschulden. Eine etwaige Haftung ist begrenzt auf den bestellten Warenwert, es sei denn, FSE handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. FSE haftet nicht für etwaige Schäden die durch die gelieferte Ware entstehen.

(9) Der Anspruch des Kunden gegen FSE auf Ersatz eines fahrlässig verursachten Schadens bei Lieferung wird auf den bestellten Warenwert begrenzt. Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist eine Haftung ausgeschlossen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Kunden zusammen mit diesen AGB bei Vertragsschluss ausgehändigt werden soll.

(10)  Soweit ein Schadensersatzanspruch des Kunden kraft Gesetzes nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, verjährt er

  1. in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von dem Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
  2. ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von seiner Entstehung an und
  3. ohne Rücksicht auf seine Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen den Schaden auslösenden Ereignis an. Maßgeblich ist die früher endende Frist.

(11) Von den Haftungsbegrenzungen ausgenommen sind Haftungsaussprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(12) Im Falle der Nichtabnahme der bestellten Ware ist FSE berechtigt, Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu verlangen. Die Schadenshöhe liegt im Regelfall in der Rechnungshöhe begründet.

(13) Im Falle einer Beschädigung der Ware geht die Gefahr ab der Wohnungstür auf den Kunden über. Ferner wird auf Punkt 4 (9) verwiesen.

10. Garantie

Soweit FSE eine Verkäufergarantie gewährt, besteht diese Garantie unbeschadet den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen. Die Einzelheiten  ergeben sich aus den Garantiebedingungen, die den jeweiligen Artikeln beigefügt sind.

11. Pflichten des Kunden, Unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug des Kunden

(1) Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Vertrages seitens FSE erforderlich ist. Der Hauptinhalt der Geschäftstätigkeit von FSE liegt im Lieferservice, siehe Punkt 3. c. (7). Insbesondere hat der Kunde FSE unaufgefordert über alle Vorgänge und Umstände zu unterrichten, die für die Ausführung der Lieferung von Bedeutung sein können (beispielsweise Lieferadresse, Anwesenheitszeiten).

(2) Der Kunde ist verpflichtet, alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen von FSE zur Kenntnis zu nehmen und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten.

(3) Verstößt der Kunde gegen seine Pflicht aus Abs. (1) und FSE muss dadurch mehr als einmal ohne Erfolg den Kunden wiederholt anfahren, ist FSE ab der zweiten erfolglosen Anfahrt berechtigt, zusätzliche Lieferkosten nach Punkt 6 (6) geltend zu machen. Die zusätzlichen Lieferkosten werden dann ab der zweiten Anfahrt (für jede weitere Anfahrt) doppelt berechnet, zzgl. der ursprünglich anfallenden Lieferkosten. Hierüber hat FSE den Kunden unverzüglich und vor Kostenerhebung in Kenntnis zu setzen.

(4) Der Kunde hat nach Auslieferung durch FSE die Ware auf etwaige Mängel zu untersuchen (Abnahme), insbesondere auf etwaige Transportschäden. Das gilt unbeschadet seiner gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Ferner wird auf Punkt 9 (5) und (6) verwiesen.

12. Zusätzliches Dienstleistungsangebot durch FSE

(1) Kunden aus dem Liefergebiet, die eine weitergehende Beratung wünschen, können mit FSE einen Gesprächstermin vereinbaren. Die Kosten hierfür richten sich nach der aktuellen Preisliste.

(2) Findet ein Kunde nicht das passende Produkt vor oder hat dieser spezielle Sonderwünsche, so kann er jederzeit mit seinen Wünschen an FSE herantreten. FSE ist stets bemüht, die Kundenwünsche zufriedenstellend zu erfüllen.

(3) FSE bietet zusätzlich verschiedene Botenfahrten rund um das Tier an, insbesondere Botenfahrten zur Warenbesorgung im Auftrag des Kunden. Diese Dienstleistung steht in keinem Zusammenhang mit dem Warenangebot von FSE, runden das Spektrum jedoch hinreichend zur Zufriedenheit der Kunden ab. Die Preise sind der Preisliste zu entnehmen.

(4) Ferner bietet FSE für Kunden aus dem Liefergebiet weitere Dienstleistungen an. Diese konkreten Angebote sind der Homepage und der entsprechenden Preisliste zu entnehmen. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. FSE kann diese jederzeit ändern oder entfernen.

13. Bildrechte und Copyright

(1) Alle Bildrechte liegen bei FSE oder seinen Geschäftspartnern.

(2) Eine Verwendung ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung ist nicht gestattet.

14. Gutscheine

(1) FSE kann Gutscheine vergeben. Die Einlösung richtet sich dabei nach den geltenden Einlösebedingungen des jeweiligen Gutscheins (beispielsweise Begrenzung auf bestimmte Produktgruppen, Mindestbestellungen, Mindestbestellwert). Die Bedingungen werden im Rahmen der Gutscheinvergabe mitgeteilt.

(2) Pro Einkauf kann nur ein Gutschein eingelöst werden.

(3) Der Gutschein ist nicht mit anderen Rabatten kombinierbar.

(4) Eine Barauszahlung des Gutscheins findet nicht statt.

(5) Eine nachträgliche Verrechnung mit einer bereits getätigten Bestellung ist nicht möglich.

(6) Ein Weiterverkauf des Gutscheins ist nicht erlaubt.

(7) Gutscheine werden bei Retouren anteilig mit dem Wert der Retoure verrechnet.

16. Kundengespräch

Im Bereich der persönlichen Kundengespräche durch FSE gilt folgendes:

  1. Diese Gespräche und unabhängigen Beratungen dienen den individuellen Anforderungen (Bedarfsermittlungen).
  2. Für die im Ergebnis von FSE festgehaltenen und vorgeschlagenen Produkte wird keine Haftung übernommen. Die Ergebnisse stellen lediglich eine auf dem Erfahrungsschatz von FSE, diversen Testberichten und zusammengetragenen Meinungen beruhende Tatsachen, eine Empfehlung, bzw. Kaufentscheidung dar. Die letztendliche Entscheidung trägt der Kunde.

17. Sondervereinbarung

Etwaige Sondervereinbarungen zwischen dem Kunden und FSE bedürfen der Schriftform. Es gilt deutsches Recht.

18.   Grundsätze der elektronischen Kommunikation (Email, WhatsApp, Telegram)

(1) Für die elektronische Kommunikation per Email, WhatsApp und Telegram zwischen FSE und ihren Erfüllungsgehilfen mit den Kunden und umgekehrt, kann seitens FSE keine Rechtsverbindlichkeit gewährt werden.

(2) Soll eine Rechtsverbindlichkeit gewährt werden, bedarf es zusätzlich eines anderen Übermittlungsweges. Das gilt auch bei einer versandten Email mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach § 126a BGB.

(3) Eine Übertragung per Email ist nur als Briefwechsel zwischen FSE, seinen Erfüllungsgehilfen und den Kunden möglich.

19. Datenschutz

(1) FSE schützt die Privatsphäre des Kunden. Es wird kein Handel mit Kundendaten betrieben, FSE will keinen gläsernen Menschen! Es werden keine ungewollten Werbe-Emails und Werbe-Faxe versandt. Sie können jederzeit prüfen, was FSE für Ihren Auftrag gespeichert hat! 5FSE gibt Auskunft!

(2) Es werden nur solche Daten erhoben, die zur Ausführung des Vertrages unbedingt notwendig sind.

(3) Alles weitere ist auf der entsprechenden Seite der Homepage, in der Rubrik Datenschutz, geregelt.

20. Anzuwendendes Recht und Erfüllungsort

(1) Für den Vertrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht. Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.

(2) Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Auftraggebers, wenn er nicht Kaufmann i.S.d. HGB ist.

(3) Gerichtsstand ist der Firmensitz der FSE.

21.   Salvatorische Klausel

(1) Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

Futterschüssel-Exclusiv FSE